Abfindung & Betriebsrente
Abfindung 2026: So bleibt bei BMW, Mercedes & Co. mehr übrig
Wer eine Abfindung bekommen hat oder jetzt ein Abfindungsangebot erhält, sollte intensiv über Steuern nachdenken – es lohnt sich.

Wer eine Abfindung erhalten hat oder ein Abfindungsangebot vor sich liegen hat, beschäftigt sich meist mit einer Frage: Nehme ich das Angebot an oder nicht? Die zweite Frage ist mindestens genauso wichtig: Wie viel von dem Geld bleibt am Ende wirklich übrig?
Die ehrliche Antwort ist oft ernüchternd. Bei einer Abfindung von 180.000 € und einem guten Jahresgehalt kann das Finanzamt mehr als 100.000 € davon bekommen. Und die Fünftelregelung, auf die viele hoffen, bringt in genau diesen Fällen häufig wenig bis gar nichts. Warum das so ist und was du stattdessen tun kannst, zeige ich dir in diesem Beitrag.
Wer gerade Abfindungen anbietet
So viele Abfindungsangebote gleichzeitig hat es in Deutschland lange nicht gegeben. Fast alle großen Konzerne gehen denselben Weg: keine betriebsbedingten Kündigungen, sondern freiwillige Programme mit Abfindung, Altersteilzeit oder Vorruhestand. Nach öffentlichen Berichten (Stand Oktober 2026):
- BMW: rund 8.000 Stellen weltweit, freiwilliges Abfindungsprogramm für Beschäftigte in Deutschland außerhalb der direkten Produktion, von Oktober 2026 bis Ende 2027
- Mercedes-Benz: zweite Runde des Abfindungsprogramms in den indirekten Bereichen, Start voraussichtlich im Dezember 2026
- Volkswagen: 35.000 Stellen bis 2030, gut 24.000 davon über Altersteilzeit, der Rest über Abfindungen
- Porsche: weitere 5.000 Stellen bis 2035, unter anderem über freiwillige Aufhebungsverträge und Altersteilzeit
- Lufthansa: Programm „New Ways“, zunächst bis zu 550 Vollzeitstellen in der Verwaltung, wahlweise mit Abfindung oder bezahlter Freistellung
- SAP: im letzten Umbau verließen fast 3.500 Beschäftigte in Deutschland das Unternehmen mit Abfindung oder Vorruhestand, weitere Anpassungen sind angekündigt
Dazu kommen Bosch, ZF, Continental, BASF, Siemens und viele Mittelständler. Bei BMW, VW und Mercedes berichten Medien von Abfindungen bis in den Bereich von 400.000 bis 500.000 € für langjährige Führungskräfte. Gerade bei solchen Summen entscheidet die Steuer über Beträge, für die man sonst jahrelang arbeitet.
Wichtig: Ich habe mit keinem dieser Unternehmen etwas zu tun. Die verbindlichen Konditionen kennen nur dein Arbeitgeber und dein Betriebsrat.
Die Fünftelregelung hilft oft weniger, als du denkst
Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig. Einen Freibetrag gibt es seit 2006 nicht mehr. Was bleibt, ist die Fünftelregelung: Das Finanzamt rechnet so, als wäre die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Das klingt gut, hat aber zwei Haken.
Erstens: Das Geld kommt später. Seit 2025 darf dein Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr berücksichtigen. Er zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab. Die Ermäßigung bekommst du erst über deine Steuererklärung zurück, also oft ein Jahr später.
Zweitens: Bei gutem Gehalt wirkt sie kaum. Die Fünftelregelung glättet nur den Sprung in eine höhere Steuerstufe. Wer schon mit seinem normalen Gehalt beim Spitzensteuersatz von 42 % liegt – 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € –, für den gibt es nichts mehr zu glätten. Im Rechenbeispiel unten bringt sie deshalb exakt 0 €.
Genau hier setzt der Investitionsabzugsbetrag an.
Der Hebel: Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Mit dem IAB kannst du bis zu 50 % einer geplanten Investition schon im Jahr vor dem Kauf als Betriebsausgabe absetzen. Als Arbeitnehmer hast du dafür zunächst keinen Betrieb. Den schaffst du dir, indem du in eine gewerbliche Photovoltaik-Anlage oder einen Batteriespeicher investierst. Damit wirst du steuerlich Unternehmer.
Der Verlust aus diesem Betrieb wird im selben Jahr mit deinen übrigen Einkünften verrechnet, also auch mit der Abfindung. Und weil dein übriges Einkommen dadurch sinkt, fängt plötzlich auch die Fünftelregelung wieder an zu wirken. Beide Instrumente verstärken sich gegenseitig.
Ein Beispiel: Ein lediger Teamleiter scheidet Ende 2026 aus. Sein zu versteuerndes Einkommen aus dem Gehalt beträgt 90.000 €, dazu kommen 180.000 € Abfindung im selben Jahr. Er plant eine PV-Anlage für 360.000 €, die 2027 gekauft wird, und bildet dafür 2026 einen IAB von 180.000 €. Seine Einkommensteuer für 2026:
- Ohne Steuergestaltung: 102.264 €
- Nur mit Fünftelregelung: 102.264 €
- Nur mit IAB: 26.664 €
- Mit IAB und Fünftelregelung zusammen: 5.415 €
Gerechnet mit dem Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Jahr der Abfindung sinkt die Steuer damit um knapp 97.000 €.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Das ist keine Steuerbefreiung. Ein Teil der Steuer wird in spätere Jahre verschoben, weil die Anlage dann Gewinne abwirft und weniger Abschreibung übrig ist. Der Vorteil entsteht vor allem, weil du heute 42 % sparst und später, etwa im Ruhestand, oft mit einem deutlich niedrigeren Satz versteuerst. Dazu kommt, dass du mit dem Geld vom Finanzamt jahrelang arbeiten kannst.
Solltest du weiterhin ein sehr hohes Einkommen haben, kannst du durch die mehrfache Nutzung des IAB über mehrere Jahre immer wieder von dieser Gestaltung profitieren.
Im Jahr der Anschaffung kommt noch eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % hinzu. Das ist interessant, wenn du danach wieder ein gutes Gehalt beziehst.
Übrigens: Wenn du deinen Austrittstermin mitbestimmen kannst, rechne auch die Variante „Austritt 31.12., Auszahlung im Januar“ durch. Ohne weiteres Einkommen im Folgejahr läge die Steuer im Beispiel allein durch die Fünftelregelung bei rund 29.900 €. Beide Wege lassen sich auch kombinieren.
Betriebsrente als Einmalzahlung
Viele lassen sich zum Rentenbeginn ihre betriebliche Altersvorsorge auf einmal auszahlen. Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, die mit steuerfreien Beiträgen bespart wurden, ist die gesamte Auszahlung steuerpflichtig.
Und hier gibt es meist nicht einmal die Fünftelregelung. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 30.10.2025 (X R 25/23) bestätigt, wenn der Vertrag ein Wahlrecht zwischen Rente und Kapital vorsieht. Das ist bei den meisten Verträgen so. Anders kann es bei einer Direktzusage oder Unterstützungskasse aussehen.
Wer also 250.000 € aus seiner Direktversicherung bekommt und daneben noch gut verdient, zahlt darauf seinen vollen Steuersatz. Der IAB ist in diesem Fall oft der einzige echte Hebel, den du noch hast. Beschäftige dich damit möglichst schon vor der Auszahlung, spätestens aber vor Abgabe der Steuererklärung für das Auszahlungsjahr, denn IAB und Auszahlung müssen steuerlich in dasselbe Jahr fallen.
Worauf du achten musst
Ich sage es wie in meinen anderen Beiträgen: Eine Investition nur wegen der Steuer zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung. Diese Punkte musst du kennen:
- Die Investition muss kommen. Den IAB musst du innerhalb von drei Jahren durch eine echte Anschaffung einlösen. Sonst wird er rückwirkend aufgehoben und die Steuer mit Zinsen nachgefordert.
- Die Anlage muss sich rechnen. Ohne echte Gewinnabsicht kann das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei einstufen. Dann fällt der Steuervorteil komplett weg.
- Nicht jedes IAB-Projekt ist geeignet. Es muss ein bewegliches Wirtschaftsgut vorliegen, das IAB-fähig ist, und es braucht eine gewerbliche Ausgestaltung.
- Gewinngrenze: Dein Betrieb darf im Jahr des Abzugs höchstens 200.000 € Gewinn machen. Für eine neue Anlage ist das in der Regel kein Problem.
- Das Geld ist gebunden. Eine PV-Anlage läuft 20 Jahre und länger. Behalte genug Reserve für die Zeit nach dem Jobwechsel.
- Erst Arbeitsrecht, dann Steuer. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lass den Vertrag vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt prüfen.
Mein Fahrplan für dich
- Kläre den Austritts- und Auszahlungstermin. Er ist bei Freiwilligenprogrammen oft verhandelbar.
- Lass beide Varianten rechnen: mit und ohne Investition.
- Prüfe das konkrete Projekt: Standort, Technik, Netzanschluss, Verträge, Betriebsführung.
- Halte die Investitionsabsicht fest und mach den IAB in der Steuererklärung für das Jahr der Abfindung geltend – auch nachträglich, solange diese noch nicht abgegeben ist.
- Lass alles von deinem Steuerberater prüfen und in die Steuererklärung übernehmen.
Häufige Fragen
Ist meine Abfindung steuerfrei? Nein. Sie ist voll einkommensteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an.
Kann ich als Angestellter überhaupt einen IAB nutzen? Ja, über einen eigenen kleinen Betrieb, zum Beispiel eine gewerbliche PV-Anlage. Der Verlust daraus wird mit deinem Lohn und der Abfindung verrechnet.
Bis wann muss ich handeln? Der IAB wird für das Jahr gebildet, in dem die Abfindung fließt. Das geht auch nachträglich, solange die Steuererklärung für dieses Jahr noch nicht abgegeben ist. Bei einer Abfindung aus 2024 oder 2025 ist es also womöglich noch nicht zu spät.
Gilt das auch für meine Direktversicherung? Ja, gerade dort, weil die Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen meist nicht greift.
Fazit
Wer in den letzten beiden Jahren eine Abfindung bekommen hat oder wer 2026 oder 2027 eine Abfindung oder eine größere Betriebsrente ausgezahlt bekommt, verschenkt ohne Planung schnell fünf- bis sechsstellige Beträge. Die Fünftelregelung allein reicht bei gutem Einkommen meist nicht. Zusammen mit einem gut geprüften IAB-Projekt sieht die Rechnung ganz anders aus.
Ich begleite dich persönlich von der ersten Einordnung bis zur Umsetzung und bringe dich mit den ausgewählten Partnern zusammen. Die steuerliche Bewertung deiner Situation gehört in die Hände deines qualifizierten Steuerberaters. Melde dich gerne, um mehr über deine individuelle Situation zu erfahren. Eine nachvollziehbare Erklärung findest du in meinem kostenlosen E-Book zum IAB.
Dein
Michael Rehberger
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

