Unternehmensverkauf
Praxis oder Firma verkaufen: So sparst du Steuern
Wer seine Praxis oder sein Unternehmen verkauft, zahlt oft mehr Steuern als nötig. Mit der richtigen Reihenfolge bleibt deutlich mehr übrig.

Du hast über Jahrzehnte eine Praxis oder ein Unternehmen aufgebaut. Jetzt steht der Verkauf an, und ein Käufer bietet 1,5 Millionen €. Ein guter Moment. Aber auch der Moment, in dem das Finanzamt so viel mitverdienen will wie selten zuvor.
Ohne Planung können von 1,5 Millionen € fast 700.000 € Einkommensteuer fällig werden. Mit den richtigen Schritten ist es deutlich weniger. Ich zeige dir, welche Hebel es gibt.
Was beim Praxis- oder Firmenverkauf versteuert wird
Versteuert wird nicht der Kaufpreis, sondern der Veräußerungsgewinn: Kaufpreis minus Buchwert deiner Praxis oder deines Betriebs minus Verkaufskosten. Bei einer Arztpraxis oder einem kleinen Unternehmen ist der Buchwert oft gering. Der Gewinn liegt dann nah am Kaufpreis.
Dieser Gewinn kommt in einem einzigen Jahr zu deinem übrigen Einkommen hinzu. Damit landest du mit fast allem beim Höchststeuersatz von 45 %.
Das alles gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler und Anteile an Personengesellschaften. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gelten andere Regeln.
Hebel 1: der halbe Steuersatz
Wenn du mindestens 55 Jahre alt bist oder dauerhaft berufsunfähig, kannst du einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz beantragen. Er beträgt 56 % deines durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14 %. Das gilt für Veräußerungsgewinne bis 5 Millionen €.
Dafür musst du die Praxis oder den Betrieb vollständig verkaufen und deine bisherige Tätigkeit in diesem Umfeld weitgehend aufgeben. Wann genau die Altersgrenze erfüllt ist, beschreibt zum Beispiel Haufe: Maßgeblich ist der Tag der Übergabe, nicht der Tag des Kaufvertrags.
Den bekannten Freibetrag von 45.000 € gibt es bei dieser Summe übrigens nicht mehr. Er schmilzt ab, sobald der Gewinn 136.000 € übersteigt, und ist bei 181.000 € ganz weg.
Hebel 2: der Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der halbe Steuersatz hilft schon viel. Zusätzlich kannst du im Verkaufsjahr einen neuen, kleinen Betrieb starten, etwa mit einer gewerblichen Photovoltaik-Anlage, einem Batteriespeicher oder einem anderen IAB-fähigen Projekt. Dort bildest du einen IAB von bis zu 50 % der geplanten Investition, höchstens 200.000 € je Betrieb. Führt auch dein Ehepartner einen eigenen Betrieb, kann er einen weiteren IAB bilden.
Der Verlust aus diesem Betrieb mindert dein Einkommen im Verkaufsjahr. Er wird zuerst mit deinem laufenden Einkommen verrechnet, das sonst voll besteuert würde, und danach mit dem Veräußerungsgewinn.
Das Rechenbeispiel
Eine Zahnärztin, 61 Jahre, verheiratet, verkauft ihre Praxis mit einem Veräußerungsgewinn von 1,5 Millionen €. Aus dem laufenden Praxisbetrieb hat sie im selben Jahr noch 100.000 € zu versteuerndes Einkommen, ihr Mann hat kein eigenes Einkommen. Beide werden gemeinsam veranlagt. Ihre Einkommensteuer im Verkaufsjahr:
- Ohne Steuergestaltung: 681.058 €
- Mit halbem Steuersatz: 378.651 €
- Mit halbem Steuersatz und einem IAB von 200.000 €: 330.992 €
- Mit halbem Steuersatz und zwei IAB von je 200.000 € (Investitionen 800.000 €): 280.592 €
Gerechnet mit dem Splittingtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Gegenüber dem Verkauf ohne Planung bleiben dem Ehepaar damit rund 400.000 € mehr. Zwei IAB sind möglich, weil jeder Ehepartner einen eigenen Betrieb führt, zum Beispiel jeweils eine eigene PV-Anlage.
Wichtig zu wissen: Mit dem halben Steuersatz spart jeder IAB nur noch rund 24 Cent je Euro, weil der Gewinn schon ermäßigt besteuert wird. Ein dritter oder vierter IAB im Verkaufsjahr lohnt sich deshalb meist nicht mehr.
Profi-Tipp: Noch mehr bringt ein IAB im Jahr vor dem Verkauf. Dort trifft er auf den normalen Praxisgewinn, der mit bis zu 42 % besteuert wird. Bei 250.000 € Praxisgewinn spart ein IAB von 200.000 € im Vorjahr rund 77.000 €, im Verkaufsjahr dagegen nur rund 48.000 €. Dafür braucht es einen weiteren Betrieb, weil der Höchstbetrag je Betrieb auch die drei Vorjahre umfasst. Und selbst wenn das Vorjahr schon vorbei ist: Solange die Steuererklärung dafür noch nicht abgegeben ist, lässt sich der IAB oft noch nachholen.
Wie immer gilt: Der IAB verschiebt einen Teil der Steuer in spätere Jahre. Wenn dein Einkommen weiterhin hoch ist, kannst du in späteren Jahren aber erneut IAB einsetzen. Oft ist das Einkommen nach dem Verkauf jedoch deutlich niedriger, und genau dann fallen die Erträge der IAB-Projekte an. Zusätzlich hast du eine Einnahmequelle für den Ruhestand geschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Projekte sogar steuerfrei auf andere Personen übertragen oder vererbt werden. Mehr dazu in meinem Beitrag Schenkungs- und Erbschaftsteuer sparen mit Photovoltaikanlagen.
Worauf du achten musst
- Zeitpunkt der Übergabe: Der 55. Geburtstag muss vor dem Übergabetag liegen. Ein paar Wochen können hier sehr viel Geld kosten.
- Nur einmal im Leben: Den halben Steuersatz gibt es nur einmal. Wer mehrere Betriebe verkauft, sollte planen, wofür er ihn nutzt.
- Vollständige Aufgabe: Wer nach dem Verkauf im alten Umfeld weiterarbeitet, kann die Vergünstigung verlieren. Kläre die Details vor dem Kaufvertrag.
- IAB im verkauften Betrieb: Hast du dort noch offene IAB ohne Investition, werden diese rückwirkend aufgelöst. Das gehört in die Planung.
- Die IAB-Investition muss sich rechnen. Eine Investition nur wegen der Steuer zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahle ich beim Verkauf meiner Praxis? Versteuert wird der Veräußerungsgewinn zusammen mit deinem übrigen Einkommen. Ohne Planung kann das fast die Hälfte sein: Im Beispiel sind es 681.058 € bei 1,5 Millionen € Gewinn.
Wer bekommt den halben Steuersatz? Wer bei der Übergabe mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig ist, den Betrieb vollständig verkauft und die Vergünstigung zum ersten Mal nutzt. Sie gilt für Gewinne bis 5 Millionen €.
Gilt das auch beim Verkauf einer GmbH? Nein. Für GmbH-Anteile gelten andere Regeln. Dieser Beitrag betrifft Einzelunternehmer, Freiberufler und Anteile an Personengesellschaften.
Kann ich den IAB noch nachholen, wenn der Verkauf schon war? Oft ja. Solange die Steuererklärung für das betreffende Jahr noch nicht abgegeben ist, lässt sich der IAB dort noch geltend machen.
Fazit
Beim Verkauf einer Praxis oder eines Unternehmens entscheidet die Planung über sechsstellige Beträge. Der halbe Steuersatz ist der wichtigste Baustein, der IAB legt noch einmal deutlich etwas drauf. Am meisten bringt beides, wenn du früh anfängst, am besten ein Jahr vor dem Verkauf.
Ich begleite dich von der Einordnung deiner persönlichen Situation bis zur Entscheidungsfindung und Umsetzung. Dazu bringe ich dich mit ausgewählten Partnern zusammen. Die steuerliche Bewertung gehört in die Hände deines Steuerberaters. Mehr zum IAB findest du in meinem kostenlosen E-Book.
Herzliche Grüße
Michael Rehberger
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

