Direkt zum Inhalt
Win-win ConsultTermin vereinbaren

Abfindung & Betriebsrente

Betriebsrente auszahlen lassen: So bleibt mehr vom Kapital

Rente oder Einmalzahlung? Wer sich seine Betriebsrente auf einmal auszahlen lässt, sollte vorher genau rechnen.

Michael Rehberger6 Minuten Lesezeit

Kurz vor dem Rentenbeginn kommt bei vielen ein Brief vom Versicherer: Du kannst dir deine Betriebsrente als monatliche Rente zahlen lassen oder als einmaligen Betrag. Die Einmalzahlung ist verlockend. Du hast das Geld sofort, kannst es frei einsetzen und musst nicht darauf hoffen, lange genug zu leben, damit sich die Rente lohnt.

Was in diesem Brief meist nicht steht: Wie viel davon an das Finanzamt und an deine Krankenkasse geht. Bei einer Auszahlung von 250.000 € können das zusammen schnell rund 150.000 € sein. Warum das so ist und wie du einen großen Teil davon behalten kannst, zeige ich dir hier.

Wie die Auszahlung der Betriebsrente besteuert wird

Entscheidend ist, wie deine Betriebsrente angespart wurde. Das steht in deinen Vertragsunterlagen oder du fragst deinen Versicherer:

  • Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mit steuerfreien Beiträgen (meist Entgeltumwandlung ab 2005): Die gesamte Auszahlung ist steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz im Jahr der Auszahlung. Das ist heute der häufigste Fall.
  • Alte Direktversicherung von vor 2005 mit pauschal versteuerten Beiträgen: Die Auszahlung ist in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag die damaligen Bedingungen erfüllt, zum Beispiel zwölf Jahre Laufzeit. Glückwunsch – dann betrifft dich dieser Beitrag kaum.
  • Direktzusage oder Unterstützungskasse (vom Arbeitgeber selbst zugesagt): steuerpflichtig, aber hier kann die Fünftelregelung noch greifen.

Oft sind Verträge gemischt. Dann muss der Versicherer die Auszahlung aufteilen und dir das bescheinigen.

Die Fünftelregelung gibt es meist nicht mehr

Viele verlassen sich darauf, dass eine Einmalzahlung ermäßigt besteuert wird, so wie eine Abfindung. Bei der Direktversicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfonds ist das in den meisten Fällen vorbei.

Der Bundesfinanzhof hat am 30.10.2025 entschieden (X R 25/23 und X R 28/23): Wenn dein Vertrag dir die freie Wahl zwischen Rente und Kapital lässt, ist die Auszahlung nicht „außerordentlich“. Die Fünftelregelung gilt dann nicht. Und genau dieses Wahlrecht haben fast alle Verträge. Eine gute Zusammenfassung des Urteils findest du bei Deloitte.

Das heißt: Die komplette Summe kommt in einem Jahr oben auf dein übriges Einkommen. Bei 250.000 € landest du beim Spitzensteuersatz von 42 % und mit einem Teil sogar bei 45 %.

Die zweite Falle: zehn Jahre Krankenkasse

Bist du als Rentner gesetzlich pflichtversichert, zählt die Auszahlung als Versorgungsbezug. Die Krankenkasse verteilt sie rechnerisch auf 120 Monate und verlangt zehn Jahre lang Beiträge darauf, und zwar den vollen Satz ohne Arbeitgeberanteil. Für 2026 gilt dabei ein Freibetrag von 197,75 € im Monat.

Ein Beispiel mit 250.000 €: Das sind rund 2.083 € pro Monat. Nach Abzug des Freibetrags zahlst du rund 330 € Krankenversicherung und 75 € Pflegeversicherung im Monat. Über zehn Jahre sind das etwa 48.600 €.

Das lässt sich kaum vermeiden, aber du solltest es kennen. Eine Ausnahme gibt es: Hast du den Vertrag nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses privat als Versicherungsnehmer weitergeführt, ist der Teil aus diesen eigenen Beiträgen beitragsfrei. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Auszahlung keine Beiträge.

Rente oder Kapital?

Die monatliche Rente ist ebenfalls steuer- und beitragspflichtig, aber verteilt über viele Jahre und meist mit niedrigerem Steuersatz. Dafür ist das Geld gebunden und im Todesfall oft verloren.

Das Kapital gibt dir Freiheit: Du kannst es anlegen, vererben oder für größere Vorhaben nutzen. Der Preis ist die hohe Steuer im Auszahlungsjahr. Und genau diesen Preis kannst du senken.

Der Hebel: Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem IAB kannst du bis zu 50 % einer geplanten Investition schon im Jahr vor dem Kauf als Betriebsausgabe absetzen. Dafür brauchst du einen kleinen eigenen Betrieb. Den hast du, sobald du in ein IAB-fähiges Projekt investierst, zum Beispiel eine gewerbliche Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher, eine Kompostieranlage oder ein Tiny House zur Vermietung.

Der Verlust aus diesem Betrieb wird im selben Jahr mit deinen übrigen Einkünften verrechnet, also auch mit der Auszahlung aus der Betriebsrente.

Ein Beispiel: Eine Rentnerin hat neben ihrer gesetzlichen Rente ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 €. Im ersten Rentenjahr lässt sie sich 250.000 € aus ihrer Direktversicherung auszahlen. Die zusätzliche Einkommensteuer nur auf die Auszahlung:

  • Ohne Steuergestaltung: 102.312 €
  • Mit IAB von 125.000 € (Investition 250.000 €): 49.747 €
  • Mit IAB von 200.000 € (Investition 400.000 €): 18.247 €

Gerechnet mit dem Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Mehr als 200.000 € IAB sind je Betrieb nicht möglich, das legt § 7g EStG fest. Bei sehr großen Auszahlungen bleibt deshalb ein Rest, der normal versteuert wird. Im Beispiel spart die Rentnerin trotzdem gut 84.000 € Steuer im Auszahlungsjahr.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Steuer verschwindet nicht einfach. Sie verschiebt sich in die folgenden Jahre, in denen die Anlage Erträge bringt und weniger Abschreibung übrig ist. Im Ruhestand liegt dein Steuersatz dann aber meist deutlich unter 42 %. Und das Geld, das du heute nicht ans Finanzamt zahlst, arbeitet für dich.

Die Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung senkt der IAB übrigens nicht. Die richten sich nach der Auszahlung selbst, nicht nach deinem Einkommen.

Worauf du achten musst

Ich sage es wie in meinen anderen Beiträgen: Eine Investition nur wegen der Steuer zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung.

  • Frist für das Kapitalwahlrecht: Viele Verträge verlangen die Entscheidung für das Kapital einige Monate vor Rentenbeginn. Schau früh in deine Unterlagen.
  • Gleiches Jahr: IAB und Auszahlung müssen in dasselbe Steuerjahr fallen. Den IAB kannst du auch nachträglich geltend machen, solange die Steuererklärung für das Auszahlungsjahr noch nicht abgegeben ist.
  • Die Investition muss kommen. Den IAB musst du innerhalb von drei Jahren einlösen. Sonst wird er rückwirkend aufgehoben und die Steuer mit Zinsen nachgefordert.
  • Das Projekt muss sich rechnen. Ohne echte Gewinnabsicht droht die Einstufung als Liebhaberei. Dann fällt der Vorteil weg.
  • Spätere Gewinne und Krankenkasse: Als pflichtversicherter Rentner können Gewinne aus deinem Betrieb später beitragspflichtig sein. Lass das vorher prüfen.
  • Liquidität: Behalte genug Reserve. Ein IAB-Projekt bindet Kapital über viele Jahre.

Mein Fahrplan für dich

  1. Kläre, wie dein Vertrag angespart wurde und ob die Auszahlung steuerpflichtig ist.
  2. Prüfe die Frist für das Kapitalwahlrecht.
  3. Lege die Auszahlung möglichst in ein Jahr mit wenig anderem Einkommen, oft das erste volle Rentenjahr.
  4. Lass beide Varianten rechnen: Rente gegenüber Kapital mit und ohne IAB.
  5. Wähle ein geprüftes Projekt und lass alles von deinem Steuerberater begleiten.

Häufige Fragen

Ist die Auszahlung meiner Direktversicherung steuerfrei? Nur bei alten Verträgen von vor 2005 mit pauschal versteuerten Beiträgen. Neuere Verträge aus Entgeltumwandlung sind voll steuerpflichtig.

Gilt die Fünftelregelung für meine Betriebsrente? Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds mit Kapitalwahlrecht in der Regel nicht. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse kann sie greifen.

Muss ich auf die Einmalzahlung Krankenkassenbeiträge zahlen? Als gesetzlich pflichtversicherter Rentner ja, zehn Jahre lang auf ein Hundertzwanzigstel der Summe pro Monat, abzüglich Freibetrag.

Kann ich als Rentner überhaupt einen IAB nutzen? Ja. Entscheidend ist ein eigener kleiner Betrieb, zum Beispiel eine gewerbliche PV-Anlage. Das Alter spielt keine Rolle.

Meine Betriebsrente wurde schon ausgezahlt. Ist es zu spät? Nicht unbedingt. Solange die Steuererklärung für das Auszahlungsjahr noch nicht abgegeben ist, kannst du den IAB dort noch geltend machen. Bei einer Auszahlung aus 2024 oder 2025 lohnt sich also ein Blick.

Fazit

Die Einmalzahlung aus der Betriebsrente ist seit dem BFH-Urteil teurer geworden, als viele denken. Ohne Planung gehen bei 250.000 € schnell über 100.000 € an das Finanzamt, dazu kommen zehn Jahre Krankenkassenbeiträge. Mit einem gut geprüften IAB-Projekt lässt sich die Steuer im Auszahlungsjahr stark senken.

Ich begleite dich von der Einordnung deiner persönlichen Situation bis zur Entscheidungsfindung und Umsetzung. Dazu bringe ich dich mit ausgewählten Partnern zusammen.

Die steuerliche Bewertung gehört in die Hände deines Steuerberaters. Melde dich gerne, am besten bevor du das Kapitalwahlrecht ausübst. Mehr Hintergrund findest du in meinem kostenlosen E-Book zum IAB und in meinem Beitrag zur Abfindung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Termin vereinbaren