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IAB-Projekte

IAB 2023: Bis 31.12.2026 investieren – so klappt es noch

Du hast für 2023 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet? Dann muss die Investition bis zum 31. Dezember 2026 stehen – und die Entscheidung bei den meisten Anbietern schon bis Mitte November fallen. Was jetzt zu tun ist und warum dir nur noch wenige Wochen bleiben.

Michael Rehberger4 Minuten Lesezeit

Wer 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet hat, hatte drei Jahre Zeit für die Investition. Diese Frist endet jetzt: Bis zum 31. Dezember 2026 muss das Wirtschaftsgut angeschafft und betriebsbereit sein. Viele haben den IAB 2023 in der Steuererklärung angesetzt und das Projekt dann vor sich hergeschoben. Jetzt wird es knapp – knapper, als die meisten denken.

Grundlagen: Wie der IAB funktioniert, erkläre ich ausführlich im Beitrag Investitionsabzugsbetrag (IAB) einfach erklärt.

Bis wann musst du beim IAB 2023 investieren?

Die Investition muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzug erfolgen. Bei einem IAB aus 2023 ist das bei den meisten Betrieben der 31. Dezember 2026. Hast du ein abweichendes Wirtschaftsjahr, verschiebt sich die Frist entsprechend.

Entscheidend ist der Tag der Anschaffung. Eine Bestellung oder eine Anzahlung reicht nicht. Das Wirtschaftsgut muss bis zum Jahresende geliefert und betriebsbereit sein. Außerdem muss die Investition in demselben Betrieb erfolgen, für den du den IAB gebildet hast.

Die gute Nachricht: Seit 2020 musst du kein bestimmtes Wirtschaftsgut mehr benennen. Begünstigt ist jedes bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgut, das in deinen Betrieb passt. Du bist also nicht an das Projekt gebunden, das du 2023 im Kopf hattest.

Warum dir nur noch 4 bis 5 Wochen bleiben

Bis Jahresende sind es zwar noch gut zwei Monate. Ein IAB-Projekt braucht aber Vorlauf: Verträge, Finanzierung, Lieferung, Montage, Abnahme. Dazu kommen Feiertage und volle Auftragsbücher im Dezember. Bei den meisten Anbietern muss deine Entscheidung deshalb bis etwa Mitte November feststehen, damit die Anlage noch 2026 betriebsbereit wird. Wer erst im Dezember anfragt, ist in der Regel zu spät.

Was passiert, wenn du nicht investierst?

Dann wird der IAB rückwirkend im Jahr 2023 aufgehoben. Das Finanzamt ändert deinen Steuerbescheid 2023 und fordert die gesparte Steuer nach. Dazu kommen Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat. Diese Zinsen laufen nicht erst ab der Rückgängigmachung, sondern bereits seit 2025.

Ein Beispiel: Ein lediger Unternehmer hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 € und einen IAB von 100.000 € für eine geplante Investition von 200.000 € gebildet.

  • Einkommensteuer 2023 ohne IAB: rund 116.700 €
  • Einkommensteuer 2023 mit IAB: rund 74.000 €
  • Drohende Nachzahlung: rund 42.700 €, mit Solidaritätszuschlag rund 45.000 € – plus Zinsen

Gerechnet mit dem Grundtarif 2023, ohne Kirchensteuer.

Wie viel bei deinem Einkommen auf dem Spiel steht, siehst du mit meinem IAB-Rechner.

Was dir die Investition 2026 zusätzlich bringt

Investierst du rechtzeitig, bleibt der Steuervorteil aus 2023 erhalten. Bei der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn 2026 hinzugerechnet und gleichzeitig von den Anschaffungskosten abgezogen – beides gleicht sich aus.

Zusätzlich kannst du für das neue Wirtschaftsgut die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen: bis zu 40 % in den ersten fünf Jahren, neben der normalen Abschreibung. Und für künftige Projekte kannst du schon für 2026 einen neuen IAB bilden.

Der IAB verschiebt einen Teil der Steuer in spätere Jahre. Wer weiterhin ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat, kann den IAB in Zukunft mehrfach nutzen und so sein zu versteuerndes Einkommen dauerhaft senken.

So gehst du jetzt vor

  • IAB prüfen: Schau in deine Steuererklärung 2023: Wie hoch ist der IAB, und für welchen Betrieb wurde er gebildet?
  • Steuerberater einbinden: Kläre, welche Investition in diesen Betrieb passt und welcher Betrag noch offen ist.
  • Projekt auswählen: Achte darauf, dass es sich auch ohne Steuervorteil wirtschaftlich trägt. Projekte außerhalb des Strommarkts, etwa ein Kompostierer, streuen das Risiko.
  • Termin absichern: Lass dir Liefer- und Inbetriebnahmetermin vor dem 31.12.2026 schriftlich bestätigen. Bei PV-Anlagen kann sich der Netzanschluss verzögern – frag ausdrücklich nach.
  • Belege sammeln: Rechnung, Lieferschein und Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum aufbewahren.

Häufige Fragen zum IAB 2023

Bis wann muss ich bei einem IAB 2023 investieren? Bis zum 31. Dezember 2026, wenn dein Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Reicht eine Bestellung oder Anzahlung bis Jahresende? Nein. Das Wirtschaftsgut muss bis zum 31.12.2026 geliefert und betriebsbereit sein.

Muss ich genau das Wirtschaftsgut kaufen, das ich 2023 geplant hatte? Nein. Seit 2020 ist jedes begünstigte bewegliche Wirtschaftsgut im selben Betrieb möglich.

Was passiert, wenn ich weniger investiere als geplant? Der IAB darf höchstens 50 % der tatsächlichen Investition abdecken. Der Rest wird rückwirkend für 2023 aufgehoben.

Was kostet es, wenn ich die Frist verpasse? Die gesparte Steuer wird nachgefordert, dazu kommen Zinsen von 1,8 % pro Jahr.

Kann ich in einem anderen Betrieb investieren? Nein. Die Investition muss in dem Betrieb erfolgen, für den der IAB gebildet wurde.

Fazit

Für den IAB 2023 läuft die Zeit ab. Wer bis Ende 2026 nicht investiert, zahlt die Steuer aus 2023 mit Zinsen nach. Wer jetzt entscheidet, sichert den Vorteil und kann ihn mit der Sonderabschreibung und einem neuen IAB sogar ausbauen.

Ich begleite dich von der Einordnung deiner persönlichen Situation bis zur Entscheidungsfindung und Umsetzung. Dazu bringe ich dich mit ausgewählten Partnern zusammen. Die steuerliche Bewertung gehört in die Hände deines Steuerberaters. Hast du einen IAB 2023 offen, vereinbare jetzt einen Termin – bevor die Anbieter keine Projekte mehr für dieses Jahr annehmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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